Gastvertrag

Gastaufnahmevertrag • Geschäftsbedingungen

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Apartment bestellt und zugesagt worden ist. Die Buchung kommt also erst nach erfolgter Bestätigung zustande. Diese wird von uns entweder per eMail oder fernmündlich bestätigt und wird somit rechtsverbindlich.

Aus organisatorischen Gründen kann es erforderlich sein, dass das bestätigte Apartment getauscht werden muss. Beide Apartments sind in Ausstattung und Qualität gleichwertig, sodass hier kein Anspruch auf Minderung des Übernachtungspreises entsteht.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des Apartments Schadensersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen. Dies sind bei Stornierung

  • bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Übernachtungspreises
  • unter 14 Tage vor Anreise: 90 % des Übernachtungspreises

Bei Nichtanreise oder Verkürzung des Aufenthaltes werden 100 % des Übernachtungspreises fällig. Sollte das Apartment wieder belegt werden können entfallen die Stornokosten.

Der Leistungsanspruch beginnt ab 15h am Anreisetag und endet ab 11h am Abreisetag.

Die Bezahlung erfolgt entweder während des Aufenthaltes in bar oder per Banküberweisung IBAN DE15 5425 0010 0170 0314 62 mit Gutschrift spätestens am Anreisetag. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.

Auch im Interesse nachfolgender Gäste ist das Rauchen in den Apartments nicht gestattet. Auf den Balkonen jedoch ist das Rauchen erlaubt. Um die Qualität des Interieurs zu erhalten, sind Haustiere ebenfalls nicht gestattet. Das Apartment wird Ihnen in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollten während der Mietzeit Mängel auftreten, teilen Sie uns das bitte unverzüglich mit. Wir werden dann die Mängel nach Möglichkeit so schnell wie möglich beheben. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn in der Mietsache entstehen, hat er zu ersetzten. Ebenso ist das Verändern der Einrichtung, wie z. B. das Anbringen von Aufklebern, Haken, Schnüren oder Ähnliches nicht erlaubt. Bei Verlust der Ihnen übergebenen Schlüssel, haften Sie für den dadurch entstandenen Schaden.